Beratung und Unterstützung
Wir beraten, begleiten und unterstützen Sie und Ihre pflegenden Angehörigen
- bei pflegerischen und sozialen Fragen, insbesondere in Fragen der häuslichen Versorgung bei Demenzerkrankung
- bei Krankenhausentlassung
- bei Organisation der Pflegehilfsmittel
- pflegefachliche Beratung bei Pflegeeinstufung durch den Medizinischen Dienst ( MDK )
Beratungseinsatz nach § 37 Abs., 3 SGB XI
Pflegebedürftige, die sich für Geldleistungen der Pflegeversicherung entschieden haben, verpflichten sich, in regelmäßigen Abständen einen Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst abzurufen. Wir bieten diese Beratungen durch unsere Pflegefachkräfte an.
Entlastungsbetrag
Auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € haben alle Pflegebedürftigen in den Pflegegraden 1 bis 5 einen Anspruch, bei denen die Pflege im häuslichen Bereich erfolgt. Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag auch für Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Bereich der Selbstversorgung verwenden.
Desweiteren kann der Betrag für
- stundenweise Einzelbetreuung in der Häuslichkeit
- stundenweise Einzelbetreuung außerhalb der Häuslichkeit
genutzt werden.
Individuelle häusliche Schulungen nach § 45 SGB XI für pflegende Angehörige
Schulungsinhalte sind zum Beispiel:
- Optimierung des Pflegeablaufs
- Erlernen von Pflegetechniken
- Einsetzen von Pflegehilfsmitteln