Notfall- Mappen….besser vorsorgen!

Heute sind die Notfall- Mappen bei uns eingetroffen!

Wer klug ist, sorgt vor – so sagt es der Volksmund. Deshalb sollten Sie in jeder Lebenslage sicher sein können, dass in Ihrem Sinne gehandelt wird: mit klaren Handlungsanweisungen und allen nötigen Informationen.

Im Wesentlichen enthält diese Notfallmappe Formulare, auf denen Sie Informationen eintragen können, die in einem Notfall von Bedeutung sein können. Das umfasst persönliche und medizinische Daten sowie Vorsorgevollmachten und Verfügungen.

Wir unterstützen Sie beim Ausfüllen der  Unterlagen. Vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin.

Stellenangebot

Wir wachsen stetig weiter……

Um der Nachfragen unserer Kunden weiterhin gerecht zu werden suchen wir daher zum nächstmöglichen Zeitpunkt

 

 

eine neue Kollegin/ einen neuen Kollegen

in Teilzeit/ 75 %.  

 

Die Stelle ist zu besetzen durch eine 3- jährig ausgebildete Pflegefachkraft.

Wenn Sie Lust haben unser motiviertes, kompetentes Team zu ergänzen dann freuen wir uns auf Ihre  Bewerbung.

Wir erweitern unser Team um eine neue Kollegin

Deli neuWir begrüßen unsere neue Kollegin Delila Eric in unserem Team. Sie unterstützt uns in Sachen Betreuung  und Hauswirtschaft. Sie übernimmt auch die stundenweise Betreuung, wenn Sie als Angehörige eine Auszeit brauchen, eingeladen sind oder Termine wahrnehmen müsssen.  Sie ist schon jetzt bei unseren Kunden sehr beliebt und auch das gesamte „Regenbogen- Team“  freut sich über diese Bereicherung.

Bestnote 1,0 bei aktueller MDK Prüfung

Wir freuen uns über das Ergebnis der aktuellen MDK Prüfung vom 08.05.2014 in unserer Einrichtung. Wir erzielten die Bestnote 1,0. 

Zitat aus dem Prüfbericht:

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass keine Auffälligkeiten im Pflegeergebnis festgestellt wurden, die Klienten waren alle pflegerisch sehr gut versorgt. Im Bereich der Struktur- und Prozessqualität hat die Einrichtung alle Qualitätsanforderungen erfüllt.

Hervorzuheben ist die durch alle befragten Klienten mitgeteilte Zufriedenheit, sowie der im Rahmen der Qualitätsprüfung positiv erlebte individuelle und empathische Umgang mit den Versicherten, unter Einbeziehung der Angehörigen/ Bezugspersonen.

Ein Lob an meine Mitarbeiter….das ist das Ergebnis unserer professionellen Arbeit.

Wir sind wieder mal besser als der Landesdurchschnitt.

Hier der Link zum Ergebnis:   Benotung MDK neu

Alles rund um Pflegestufe und eingeschränkte Alltagskompetenz

Hier möchten wir Ihnen einen kleinen Einblick in die verschiedenen Pflegestufen geben:

Antrag zur Einstufung

Haben Sie den Eindruck, die nötigen Hilfeleistungen sind so umfangreich, dass die Voraussetzungen für die Pflegestufe I oder für eine Höherstufung erfüllt sein könnten? Dann sollten Sie die Einstufung in eine Pflegestufe bei der Pflegekasse beantragen. Ein Antrag auf eine Pflegestufe muss bei der Pflegekasse gestellt werden. Das kann schriftlich geschehen und braucht keine Formulare. Die Prüfung ist kostenfrei. Die Pflegekasse ist in der Regel über die Krankenversicherung zu erreichen. 

Wir beraten Sie jederzeit und unterstützen Sie bei der Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse.

Ist der Antrag gestellt, schickt die Pflegekasse meist einige Broschüren und ein Pflegetagebuch. Dann wird der MDK beauftragt, für die Begutachtung einen Termin auszumachen (in der Regel schriftlich).

Im Rahmen der Begutachtung sollen die MitarbeiterInnen des MDK Pflegebedürftige und Angehörige auch individuell beraten. Es ist sinnvoll sich zur Vorbereitung des MDK-Besuchs Notizen zu machen.

Das fertige Gutachten wird vom MDK an die Pflegekasse geschickt. Dort wird über die Pflegestufe entschieden und Sie bekommen einen schriftlichen Bescheid.

Findet die Begutachtung zu Hause statt,  soll alles höchstens fünf Wochen dauern.

Wenn sie mit dem Ergebnis der Begutachtung nicht einverstanden sind, haben die Pflegebedürftigen das Recht das MDK-Gutachten einzusehen und können Widerspruch einlegen.

Welche verschiedenen Pflegestufen gibt es?

Pflegestufe 0

Viele Menschen, die regelmäßig Unterstützung brauchen, um in den eigenen vier Wänden bleiben zu können, sind nicht auf so umfangreiche Hilfen angewiesen.

Das wird in der Umgangssprache Pflegestufe 0 genannt.

Besteht regelmäßiger Pflegebedarf, ohne die Voraussetzungen einer Pflegestufe zu erfüllen, können auch die Beratungsbesuche (§ 37 Absatz 3, SGB XI) in Anspruch genommen werden. In diesem Rahmen können wir als Pflegedienst Ihnen  nützliche Hinweise geben.

Pflegestufe I – Erhebliche Pflegebedürftigkeit

Die erhebliche Pflegebedürftigkeit beginnt, wenn täglich durchschnittlich mindestens 90 Minuten lang Hilfe geleistet werden muss und davon mindestens 46 Minuten auf mindestens zwei Verrichtungen der Grundpflege entfallen.

Pflegestufe II – Schwerpflegebedürftigkeit

Die Schwerpflegebedürftigkeit beginnt, wenn täglich durchschnittlich mindestens drei Stunden lang Hilfe geleistet werden muss und davon mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen. Die grundpflegerische Hilfe muss täglich zu mindestens drei verschiedenen Zeiten nötig sein. Es muss mehrmals in der Woche hauswirtschaftliche Hilfe notwendig sein.

Pflegestufe III – Schwerstpflegebedürftigkeit

Die Schwerstpflegebedürftigkeit beginnt, wenn täglich durchschnittlich mindestens fünf Stunden lang Hilfe geleistet werden muss und davon mindestens vier Stunden auf die Grundpflege entfallen und der konkrete Hilfebedarf jederzeit, auch nachts, gegeben ist (rund um die Uhr). Die schlichte Verlagerung von Pflegemaßnahmen in die Nachtstunden (22 Uhr – 6 Uhr) reicht nicht aus.

Härtefallregelung

Sind die Voraussetzungen der Pflegestufe III erfüllt, übersteigt die geleistete Pflege diese Bedingungen aber noch deutlich, kann die Härtefallregelung in Anspruch genommen werden. Voraussetzungen ist, wenn auch nachts regelmäßig zwei Pflegepersonen gleichzeitig benötigt werden (z.B. zur Lagerung eines übergewichtigen Menschen)

oder

wenn die Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität (Grundpflege) täglich durchschnittlich sieben Stunden erfordert, wobei mindestens zwei Stunden auf die Nacht entfallen müssen.

Eingeschränkte Alltagskompetenz- was ist das?

Aufgrund von demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen können Menschen in ihrer Alltagskompetenz auf Dauer erheblich eingeschränkt sein. Sie sind dann in erheblichem Maße auf Betreuung und – insbesondere zur Verhütung von Gefahren – oft auch auf allgemeine Beaufsichtigung angewiesen.

Um diesem Betreuungsbedarf Rechnung zu tragen, erhalten sie von der Pflegeversicherung besondere Unterstützung. Je nach Umfang und Schwere der vorliegenden Schädigungen oder Fähigkeitsstörungen erhalten sie einen Betreuungsbetrag in Höhe von monatlich 100 Euro oder 200 Euro, also 1.200 Euro bzw. 2.400 Euro im Jahr, für sogenannte zusätzliche Betreuungsleistungen.

 

Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen kostenfreien Beratungstermin. Wir helfen Ihnen gerne weiter !

Zertifikat zur Pflegeberaterin §45 SGB XI

Wir freuen uns , dass wir Sie, völlig kostenfrei,  nun auch in Ihrer häuslichen Umgebung professionell beraten, schulen und anleiten dürfen.

Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung zur Pflegeberaterin nach §45 SGB XI stehe ich Ihnen sehr gerne bei allen Fragen rund um die Pflege und auch bei Fragen zu Hilfsmitteln , rechtliche Grundlagen zur Pflegeversicherung, Wohnraumanpassung und anderen Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung.

Die Kosten für diese Beratung/ Schulung/ Anleitung übernimmt die Pflegekasse. Machen Sie von diesem Angebot Gebrauch.

Ich würde mich freuen wenn ich Sie mit meiner Beratung unterstützen kann.

Vereinbaren Sie einen Termin, gerne per Email oder telefonisch.

Ihre Daniela Weis

Wir begrüßen unseren neuen Kollegen

2Nicht nur wir freuen uns über unseren neuen Kollegen Stanislaw. Auch unsere Kunden konnten es kaum abwarten ihn wieder zu begrüßen.

Nachdem er bei uns zuerst die Ausbildung zum Altenpflegehelfer erfolgreich absolvierte hat er nun auch die Ausbildung zum Altenpfleger mit Erfolg abgeschlossen.

Mit seiner Ruhe und Gelassenheit, aber auch seinem fundierten Wissen erweitert er nun unserer Team und wir heißen ihn recht herzlich Willkommen.

 

Unsere Homepage geht online!

Endlich ist es soweit…die Homepage unserer Einrichtung geht online!

Lachendes Paar Senioren

Wir haben Ihnen viele wissenswerte Informationen zusammengestellt.

Selbstverständlich wird unser Angebot auf Ihre individuellen Wünsche zugeschnitten. Dies können wir gerne in einem persönlichen und unverbindlichen Gespräch bei Ihnen zu Hause oder auch in unseren Büroräumen besprechen .

Wir wünschen allen Besuchern unserer Homepage viel Spaß beim Erkunden unserer Leistungen!

Kinderkrankenpflege

Kinderkrankenpflege

Bei uns stehen auch die „kleinen Patienten“ im Mittelpunkt unseres Handelns. Wir übernehmen die ambulante Kinderkrankenpflege im gewohnten häuslichen Umfeld, in der KITA und in der Schule und unterstützen die Angehörigen bei allen Fragen und Problemen rund um die Pflege und die medizinische Versorgung.

Dabei arbeiten wir eng mit der Familie, dem Kinderarzt, den pädiatrischen Kliniken, Schulen und Kindergärten zusammen.

Beratung und Unterstützung

Beratung und Unterstützung

Wir beraten, begleiten und unterstützen Sie und Ihre pflegenden Angehörigen

  • bei pflegerischen und sozialen Fragen, insbesondere in Fragen der häuslichen Versorgung bei Demenzerkrankung
  • bei Krankenhausentlassung
  • bei Organisation der Pflegehilfsmittel
  • pflegefachliche Beratung bei Pflegeeinstufung durch den Medizinischen Dienst ( MDK )

Beratungseinsatz nach § 37 Abs., 3 SGB XI

Pflegebedürftige, die sich für Geldleistungen der Pflegeversicherung entschieden haben, verpflichten sich, in regelmäßigen Abständen einen Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst abzurufen. Wir bieten diese Beratungen durch unsere Pflegefachkräfte an.

Entlastungsbetrag

Auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € haben alle Pflegebedürftigen in den Pflegegraden 1 bis 5 einen Anspruch, bei denen die Pflege im häuslichen Bereich erfolgt. Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag auch für Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Bereich der Selbstversorgung verwenden.

Desweiteren kann der Betrag für

  • stundenweise Einzelbetreuung in der Häuslichkeit
  • stundenweise Einzelbetreuung außerhalb der Häuslichkeit

genutzt werden.

Individuelle häusliche Schulungen nach § 45 SGB XI für pflegende Angehörige

Schulungsinhalte sind zum Beispiel:

  • Optimierung des Pflegeablaufs
  • Erlernen von Pflegetechniken
  • Einsetzen von Pflegehilfsmitteln